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Strasbourg

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Frankreich


(CC-BY-SA) CherryX / anoe / Wikimedia.org

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Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament) mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer).

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der Europäischen Kommission, wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut. So müssen sich die Kandidaten für die EU-Kommission zunächst einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und ihre Eignung und Befähigung für das vorgeschlagene Amt unter Beweis stellen, diese Anhörung führt in der Regel der entsprechende Ausschuss des Europäischen Parlaments durch und alle Anhörungen werden per Web-Stream über die Website des Europäischen Parlaments auch öffentlich gemacht. Erst nach der erfolgreich bestandenen Anhörung kann der Kandidat zum Mitglied der EU-Kommission gewählt werden, auch dies geschieht durch das Europäische Parlament (Plenum). Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis großen Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamenten möglich ist.

Nach der Europawahl im Juni 2009 hat sich das Europäische Parlament am 14. Juli 2009 für seine siebte Wahlperiode konstituiert. Zu Beginn dieser Wahlperiode umfasste es 736 Mitglieder, die umgangssprachlich auch als Europaabgeordnete bezeichnet werden. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Parlament auf 754 Abgeordnete erweitert. Die 18 zusätzlichen Mitglieder traten ihr Amt im Verlauf des Dezember 2011 an. Ab der nächsten Europawahl 2014 wird das Parlament regulär 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten umfassen, somit also 751 Abgeordnete (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag).

Der Präsident des Europäischen Parlaments in der ersten Halbzeit der Wahlperiode 2009–2014 war Jerzy Buzek (EVP), in der zweiten Halbzeit, seit dem 17. Januar 2012, ist es Martin Schulz (SPE). Das Parlament hat derzeit sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.

Arbeitsorte des Europaparlaments sind neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Quelle: Wikipedia.org

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